Grassierender Gotteswahn: Verwaltungsgericht Düsseldorf setzt Siegeszeichen über Sünde und Tod
Mit Verweis auf die verhunzte Präambel unseres Grundgesetzes1) meinen der Präsident und die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Andreas Heusch und Gabriele Verstegen, ein Kreuz im Verwaltungsgericht aufhängen zu müssen. Als ein „Zeichen des Sieges über Sünde und Tod.“
Das sagen Richter, studierte Juristen, Diener des Staates, Leute, die über Wohl und Wehe von zigtausenden von Menschen entscheiden.
Und wie zum Hohn (oder ist es einfach nur grenzenlose Dummheit oder maßlose Ignoranz) begründen sie das auch noch damit, dass in unserem Lande ja Kirche und Staat getrennt sind. Und dass das Kreuz die kulturelle Grundlage unserer Verfassung sei, die Wurzel unserer freiheitlichen Grundordnung.
Geht's noch? Generation Ahnungslos Nr. 1 in Aktion? Nicht ein einziger freiheitlicher Grundwert ist im Christentum verankert. Jeder freiheitlichen, demokratischen und humanistischen Strömung größter Feind ist die Kirche, ist sie immer gewesen!
Angefangen von der radikalen, gnadenlosen Vernichtung von Andersgläubigen, Ungläubigen (Conquista) und Abweichlern über eineinhalb Jahrtausende, Volksverhetzung gegen das jüdische Volk („Jesusmord“ wurde bis 1964 gepredigt), Institutionalisierung der Folter, Entrechtung von Frauen (dem Manne untertan, Hexenverfolgungen, Abtreibungsverbot etc.), Kriminalisierung von Homosexuellen, bis zum Antimodernisteneid, zu Bestätigung und Unterstützung des Faschismus und des Nationalsozialismus, sowie einer unverantwortliche Haltung gegenüber Aids-Präventionen.
So absurde Worte wie „Sünde“ erwarte ich nicht von jemandem, der einem demokratischen, humanistischen und laizistischen Staat dient - ich erwarte, dass er Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes kennt und gesetzesgemäß auch achtet:
Die Gerichtsverwaltung missachtet damit die Verfassung und ihre Verpflichtung aus § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu folgen. Sie wirft dem Bundesverfassungsgericht offen den Fehdehandschuh hin, das in seinem „Kruzifix-Beschluss“ vom 16. Mai 1995 (1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1) noch weitaus deutlicher als in der Entscheidung von 1973 religiöse Glaubenssymbole in staatlichen Einrichtungen als verfassungswidrig untersagt hat. Es hat in dieser Entscheidung auch allen Umdeutungsversuchen eine ausdrückliche Absage erteilt und entschieden, dass das Kreuz als „spezifisches Glaubenssymbol des Christentums schlechthin“ keinesfalls lediglich „Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur“ ist, wie es der Düsseldorfer Gerichtsleiter jetzt verstehen möchte.
„Die Neue Richtervereinigung“: Kreuz in Düsseldorf - zurück in die Siebziger
Es gibt in Deutschland faktisch keine Trennung von Kirche und Staat; der Artikel 140 unseres Grundgesetzes, die blinde Übernahme der Paragraphen aus der Weimarer Republik, ist schon an sich ein humanistisches Armutszeugnis. Wie er unterlaufen wird, ist nichts weniger als eine Schande: Die Kirchensteuer wird vom Staat erhoben (nicht mal in Italien ist dem so); „kirchliche Einrichtungen“ wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser werden zu weiten Teilen vom Staat/Steuerzahler getragen. Trotzdem haben dort Kultdiener Hoheitsrechte wie in keinem anderen Land auf der Welt: Sie verhängen Berufsverbote über „Ungläubige“ und Geschiedene; in 2009 haben die Kirchen 443 Millionen Euro vom Staat für Personalkosten erhalten; als „Denkmalpflege“ fliessen staatliche Millionen in die Restaurierung von Kirchen und in die Finanzierung von sinnvollen Einrichungen wie Militärgeistlichen.
Deutschland ist weit davon entfernt, ein laizistisches Land zu sein - nirgends haben sich Kirchen eine solch previlegierte Sonderstellung bewahren können. Auch die Bundesrepublik Deutschland hält sich an die Verträge, die Adolf Hitler mit der katholischen Kirche geschlossen hat.
Armes, unmündiges Deutschland - mir graut vor Dir und Deinen Siegeszeichen.
via wissenrockt.de, dort auch der Brief im Volltext.


