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Abschaffung des Religionsunterrichtes

Wir unterstützen die aktuelle Kampagne des IBKA mit dem Titel „Reli Adieu“ und haben dafür, insbesondere für die Aktiven an den Ständen, Informationen zusammengetragen. Logo der IBKA-Kampagne "Reli Adieu"

Terminologische Erklärung: Wir verwenden den Begriff „weltanschaulich-religiös“ in Einklang mit dem juristischen Sprachgebrauch und um Missverständnisse zu vermeiden - nicht um den irrigen Anspruch zu untermauern, dass eine Religion eine irgendwie qualifizierte Weltanschauung sei (was damit von „Religiösen“ selbstverständlich impliziert werden soll).

Leitsatz bzgl. Weltanschauungsunterricht

Die Schule ist der Ort in der Gesellschaft, an dem Kinder und Jugendliche gemeinsam und unter Anleitung vielseitige Information vermittelt bekommen, um ihre Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben zu entwickeln. Dazu gehört selbstverständlich auch unvoreingenommene und sachliche Information über Religionen und Weltanschauungen. Es darf jedoch keiner bestimmten Anschauung der Vorzug gegeben oder gar vermittelt werden, dass ein Mensch ohne Religion unvollständig wäre. Reli Adieu - Um was geht es?

Religionsunterricht abschaffen

Die Ziele der IBKA-Kampagne "Reli Adieu"

  • Religionsfreiheit durchsetzen
    • Information der Betroffenen
    • Diskriminierung beenden
  • Neutralität gewährleisten
    • Kruzifixe weg
    • Keine Schulgebete
    • Bekenntnisschulen nur privat
    • Ende des Religionsunterrichtes → Art 7 III GG streichen
    • Religionslehrer dürfen keinen Unterricht in „LERW“1) geben
    • Glaubensunterweisung darf nicht vom Staat finanziert werden
  • Neues (freiwilliges) Fach: Lebensgestaltung, Ethik, Religions- und Weltanschauungskunde (LERW) - religiös/weltanschaulich neutral
  • Kein Zwangsersatzunterricht „Ethik“
  • Beschwerde-Wege aufzeigen

Argumentationslinien zum Thema "Abschaffung des Religionsunterrichtes"

Rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung von Neutralität und "Religionsfreiheit"

  • Bundesrecht bricht Landesrecht (Artikel 31 GG)
    • Da Bildung in Deutschland Sache der Länder ist, haben diese jeweils eigene Schulgesetze, sprich: Landesgesetze. Diese haben sich gemäß Art. 31 GG dem Bundesrecht (u.a. natürlich dem Grundgesetz) unterzuordnen.
    • Es gibt keine Einrichtung, die Landesgesetze auf ihre Grundgesetz-Konformität überprüft, dies geschieht in Deutschland durch Gerichte (Judikative), die im Einzelfall Gesetze als fehlerhaft bemängeln - ändern können diese Gesetze aber nur die Politiker (als Legislative). Lediglich das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, Politiker dazu zu zwingen, verfassungswidrige Gesetze zu ändern.
  • Neutralitätsgebot des Staates und seiner Vertreter
    • Der Staat hat weltanschaulich-religiöse Neutralität zu wahren.2)
    • Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, ihre Bürger religiös-weltanschaulich zu erziehen.
    • Lehrer sind an die Verpflichtung zur Neutralität beamtenrechtlich gebunden.
  • Diskriminierung und Zwang sind unzulässig
    • Art 33 III GG: Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
    • Kein Zwang zur Teilnahme an kirchlichen Handlungen, religiösen Übungen oder Verwendung religiösen Eidesformeln (Art. 136 WRV/Art. 140 GG)
    • Niemand muss am Religionsunterricht teilnehmen (Religionsmündigkeit vorausgesetzt, außer in Bayern, dort erst mit Volljährigkeit).
    • Schulen haben hierüber zu informieren!
      • Tun es aber häufig nicht, allein schon um Mehraufwand zu vermeiden.
  • Indoktrination und Voreingenommenheit
    • Keine einseitige ideologische Beeinflussung oder Indoktrination erlaubt. FIXME
    • Ersatzunterricht/Ethikunterricht darf nicht von Religionslehrern gegeben werden (selbst in Bayern)
      • Begründung: Weltanschaulich-religiöse Neutralität ist von Religionslehrer nicht zu erwarten
      • Indizien für Religionslehrer: Missio canonica oder Vokation (kirchliche Lehrerlaubnis)

Weiteres Material zur Abschaffung des Religionsunterrichtes

  • Dr. phil. Andreas Edmüller: „Weg mit dem Religionsunterricht!“ Teil 1, Teil 2, Teil 3
1)
Lebensgestaltung, Ethik, Religions- und Weltanschauungskunde
abschaffung_des_religionsunterrichtes.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/19 11:50 von hkolbe